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Wenn das Finanzamt vor der Tür steht

von Armin Grohmann

Guten Tag,

"Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden." So lautet Artikel 13 des Grundgesetzes (GG). Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss dürfen also weder die Polizei noch die Steuerfahndung gegen Ihren Willen Ihre Wohnung betreten. 

Nicht nur der Finanzminister von NRW gibt sich gerne als Kämpfer gegen Steuerhinterziehung. Mit einem Trick versucht er, den ihm lästigen Artikel 13 GG zu umschiffen: Sogenannte "Flankenschutzbeamte", die bei der Steuerfahndung angesiedelt sind, klingeln – zusammen mit dem Steuersachbearbeiter – unangemeldet bei Steuerzahlern und wollen die Wohnung besichtigen. Das Hauptziel ist die Überprüfung, ob ein als Arbeitszimmer deklarierter Raum auch wirklich als solcher genutzt wird. 

Der Einsatz dieser Flankenschutzbeamten dient alleine dazu, Sie einzuschüchtern! 

Wer sich überrumpeln lässt, ist der Dumme, denn der Fiskus darf die beim Ortstermin gewonnenen Informationen auch nutzen. Sie haben keine Chance, sich später auf das Grundgesetz zu berufen und die Verwertung der Informationen zu vermeiden. Also: 

Steht das Finanzamt unangemeldet vor Ihrer Tür, verwehren Sie den Beamten den Zutritt! Sie müssen dies nicht begründen. Und Sie sollten keine Sorge haben, dass sich daraus für Sie Nachteile ergeben.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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