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Verspätete Lohnzahlung führt zu Schadensersatz

von Armin Grohmann

Guten Tag,

aus eigenem Anspruch und zur Vermeidung von Unruhe und Unmut in Ihrer Belegschaft sind Sie darauf bedacht, die Lohnzahlungen an Ihre Mitarbeiter pünktlich vorzunehmen. Sollte das im Ausnahmefall einmal nicht klappen, so hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von € 40. Dies ist im Einzelfall nicht viel, kann sich jedoch schnell summieren. Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2014 eine neue Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Dieser § 288 Absatz 5 BGB regelt den Schadensersatz bei verspäteter Zahlung und bestimmt ihn pauschal mit € 40.

Bisher war nicht eindeutig geklärt, ob diese Regelung auch bei Lohnzahlungen anwendbar ist. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (12 Sa 524/16) gibt es nun jedoch keinen Zweifel mehr: Die Richter haben entschieden, dass ein Arbeitgeber bei verspäteter Lohnzahlung den pauschalen Schadensersatz von € 40 zu leisten hat.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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