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Versicherungsbeiträge: Musterprozess zum Höchstbetrag

von Armin Grohmann

Guten Tag, 

in der Einkommensteuererklärung werden Versicherungsbeiträge (außer Sachversicherungen) steuermindernd eingetragen. Für diese sogenannten Vorsorgeaufwendungen gibt es seit 2010 einen Höchstbetrag von € 1.900. Dieser Höchstbetrag gilt, wenn Zuschüsse von dritter Seite, zum Beispiel vom Arbeitgeber, geleistet werden. Für den Fall, dass Sie Ihre Beiträge alleine tragen, zum Beispiel als Selbständiger, lautet der Höchstbetrag € 2.800. 

Mehr als den jeweiligen Höchstbetrag können Sie nur dann beanspruchen, wenn Ihre Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung höher sind. Ist dies der Fall, führt das dazu, dass andere Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und bestimmten Lebensversicherungen) keine Steuerersparnis mehr bringen. 

Ob dies verfassungsrechtlich so richtig ist, wird der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden. Der Musterprozess ist dort anhängig unter dem Aktenzeichen
X R 05/13. Wenn Sie betroffen sind, empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Sie profitieren dann automatisch, sollte der BFH entsprechend urteilen. Haben Sie Ihre Einkommensteuerklärung durch uns erstellen lassen, brauchen Sie – wie gewohnt – nichts zu unternehmen, da wir für Sie Einspruch einlegen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 

Ihr Frank Hartmann

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