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Vereinfachen Sie Ihre Steuererklärung

von Rene Lang

Guten Tag,

alle bis Ende dieses Jahres geleisteten Spenden sind mittels Papier-Beleg dem Finanzamt nachzuweisen. Bei Spenden bis € 200 reicht der Kontoauszug, darüber hinaus benötigen Sie eine offizielle Spendenbescheinigung. Eine weithin unbekannte „Gemeinheit“: Das Doppel der Spendenbescheinigung ist von Ihnen aufzubewahren.

Für Ihre Spenden ab 01.01.17 gibt es eine Vereinfachung: Bitte bevollmächtigen Sie den Empfänger Ihrer Spenden, alle relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Damit entfällt für Sie die Pflicht der Vorlage der Spendenbescheinigung. Auch die Aufbewahrungspflicht des Doppels entfällt, da jetzt die bedachte Organisation die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht hat. Sie muss die übermittelten Daten aufzeichnen und zusammen mit entsprechenden Unterlagen bis zum Ablauf des 07. (!) Folgejahres aufbewahren. Sollte sie innerhalb dieser Zeit erkennen, dass die gemeldeten Daten nicht stimmen, muss sie diese berichtigen.

Wenn auch Sie den Spendennachweis per Email erhalten, leiten Sie diese gerne an uns weiter, damit wir Ihre Spenden in Ihrer Steuererklärung vollständig verarbeiten können.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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