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Studenten aufgepasst

von Armin Grohmann

Guten Tag,

bereits seit dem Jahr 2014 sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Verfahren anhängig, um zu klären, ob die Kosten für ein Erststudium in voller Höhe (vorweggenommene) Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Auslöser dieser Verfahren sind sechs (!) Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), in denen unser höchstes Steuergericht in den gesetzlichen Regelungen einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip sieht. Der aktuelle Abzug von Studienkosten als sogenannte Sonderausgaben (bis € 6.000 pro Jahr) ist für den BFH eine Mogelpackung, weil in diesem Fall ein Verlustvortrag nicht möglich ist.

Unsere Empfehlung für Studenten lautet: Bewahren Sie alle steuerlich relevanten Belege auf und machen Sie die Aufwendungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend. Sollten Sie im jeweiligen Jahr keine oder nur geringe Einkünfte erzielt haben, ist oben auf dem Hauptvordruck Ihrer Einkommensteuererklärung „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs“ anzukreuzen.

Ob Sie dies für die letzten vier Jahre oder gar sieben Jahre nachholen können, entscheidet sich danach, ob für das Verlustentstehungsjahr ein Einkommensteuerbescheid erlassen wurde bzw. – wegen Festsetzungsverjährung – nicht mehr erlassen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Verlustfeststellung so rechtzeitig abgegeben wird, dass das Finanzamt noch vor Ablauf der siebenjährigen Festsetzungsfrist den Bescheid erlassen kann. Eine Verlustfeststellung wäre damit sogar noch für 2009 möglich, sofern der Bescheid das Rechenzentrum der Finanzverwaltung bis zum 31.12.16 verlässt. Ihre Antragstellung sollte daher umgehend erfolgen.

Und hier nochmal eine (nicht abschließende) Auflistung der Studienkosten, die Sie geltend machen können:

  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge
  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen
  • Auswärtige Unterbringungskosten (bis 2013 unter der Voraussetzung, dass der Lebensmittelpunkt nicht an den Studienort verlagert wurde)
  • Doppelte Haushaltsführung (sofern ab 2014 die Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrten von der Wohnung zur Uni (ab 2014 nur noch € 0,30 je Entfernungskilometer, bis 2013 wie Dienstreisen)
  • Fahrten zu privaten Lerngemeinschaften
  • Prüfungsgebühren
  • Kosten für Repetitorien

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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