Steuerliche Behandlung von Krankenkassenboni
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
im Rahmen Ihrer Steuererklärung werden die Beiträge zur Kranken– und Pflegeversicherung, soweit sie der Basisabsicherung dienen, in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abgezogen. Erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung, führt dies im Jahr der Rückzahlung zu einer Kürzung dieser Sonderausgaben.
Das Finanzamt ging bisher davon aus, dass es sich auch bei Zahlungen der Krankenkasse für Vorsorgeuntersuchungen und für bestimmte sportliche Aktivitäten, die ausschließlich vom Steuerpflichtigen getragenen wurden, ebenfalls um Erstattungen handelt, die die Sonderausgaben mindern.
Dem hat der BFH einen Riegel vorgeschoben. Sofern Ihre Krankenkasse Boni für die Inanspruchnahme gesundheitlicher Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vorsieht, die nicht vom Basisversicherungsschutz umfasst sind, liegt keine Beitragsrückerstattung vor. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass der pauschale Bonus exakt den tatsächlichen Aufwendungen entspricht.
Die Erstattung erfüllt auch nicht die Kriterien einer anderen Einkunftsart, da Sie insoweit nicht erwerbstätig sind, sondern lediglich Aufwendungen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten erstattet bekommen.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Uwe Hübner
