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Steuerfreier Auslagenersatz privater Stromkosten für Dienstwagen

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

der Anteil der Elektro- und Hybridfahrzeuge nimmt stetig zu. Aufgrund der Steuervorteile befindet sich ein Großteil davon im Betriebsvermögen und wird Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt.

Bei Benzin- und Dieselfahrzeugen zahlte in der Vergangenheit der Arbeitgeber die Tankquittungen. Doch wie können Ladevorgänge (auch an der heimischen Steckdose) jetzt abgerechnet werden?

Gem. § 3 Nr. 50 EStG kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern sog. Auslagen steuerfrei ersetzen.

Entweder besteht die Möglichkeit die tatsächlich entstandenen Kosten für öffentliche Ladesäulen oder private Stromkosten über einen gesonderten Stromzähler abzurechnen.

Oder die Übernahme erfolgt über eine pauschale Kostenerstattung. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelt und ob der Arbeitgeber Lademöglichkeiten anbietet.

Monatliche Pauschale mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • € 30 mtl. für Elektrofahrzeuge
  • € 15 mtl. für Hybridfahrzeuge

Monatliche Pauschale ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • € 70 mtl. für Elektrofahrzeuge
  • € 35 mtl. für Hybridfahrzeuge

Zwischen den beiden Alternativen kann monatlich gewechselt werden. Werden die Stromkosten nicht vom Arbeitgeber übernommen, kann der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagengestellung im Rahmen der Einkommensteuererklärung entsprechend gemindert werden.

Anders verhält es sich bei der Übernahme von Stromkosten durch den Arbeitgeber für private Elektro- oder Hybridfahrzeuge seiner Arbeitnehmer. Hier handelt es sich immer um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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