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Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie Ihre Aufwendungen für die Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG beantragen wollen oder aber eine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 2 S. 2 EStG in Höhe von 20% der Aufwendungen, höchstens von € 4.000.

Im Einzelfall prüfen wir für Sie, welche Vorschrift günstiger ist.

In einem anderen Fall wollte der Sohn die Aufwendungen für seine Mutter, die in einem Pflegeheim untergebracht war, gem. § 35a EStG absetzen und von den Aufwendungen 20% von seiner Steuerlast abziehen.

Hiergegen hat sich jedoch der BFH ausgesprochen. Für Aufwendungen, die die Unterbringung oder Pflege anderer Personen betreffen, können keine Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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