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Steuererklärungsfristen und Verspätungszuschläge

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in 2016 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert werden. Was auf den ersten Blick freudvoll erscheint, wird jedoch – wie wir sehen werden – durch Wermutstropfen getrübt.

Bis zum 31.12.2016 galt, dass Steuererklärungen für nicht beratene Steuerpflichtige spätestens 5 Monate nach Ablauf des Jahres einzureichen waren.

Unserem Berufsstand wurde ein Abgabezeitraum bis zum 31.12. des Folgejahres gewährt.

Ab dem 01.01.2017 gilt, dass diese Fristen auf 7 bzw. 14 Monate verlängert werden. So weit so gut.

Was geschah jedoch in der Vergangenheit, wenn die Fristen überschritten wurden?

Bei nicht beratenen Steuerpflichtigen war die Finanzverwaltung in aller Regel sehr kulant, das heißt, dass auch bei verspäteter Einreichung selten Verspätungszuschläge berechnet wurden, sondern lediglich im Erläuterungsteil der Hinweis erfolgte, dass zukünftig, bei erneuter Fristüberschreitung, ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden könnte. Zudem wurden Fristverlängerungen auf Antrag gewährt.

Anders sah es für unseren Berufsstand aus. Nur in Ausnahmefällen konnte eine Fristverlängerung über den 31.12 des Jahres hinaus beantragt werden. Aber auch hier wurde, ähnlich wie bei nicht beratenen Steuerpflichtigen, nicht jede Fristüberschreitung sanktioniert.

Hierzu hätte der Finanzbeamte im Zweifel darlegen müssen, dass er ermessensfehlerfrei den Verspätungszuschlag ermittelt hat. Ermessensfehlerfrei handelte er dann, wenn nach objektivierbaren Kriterien, wie z.B. Wiederholung der Verspätung, Höhe des Nachzahlbetrages etc. ein angemessener Verspätungszuschlag festgelegt wurde.

Zukünftig wird der Finanzbeamte nicht mehr diesen Ermessungsspielraum haben, denn nach § 152 Abs. 5 S. 1 AO wird von Gesetzeswegen ein Verspätungszuschlag vorgeschrieben.

Die Höhe beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch € 10.

Es lässt sich feststellen, dass nicht alles, was auf den ersten Blick glänzt, auch Gold sein muss.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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