H+H Info

Steuerbonbon für alle Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer zum Jahresende noch nutzen!

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Krise Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach derzeitigem Stand bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis zu € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen können.

Voraussetzung ist, dass diese Sonderzahlung im Zusammenhang mit der Corona-Krise bezahlt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Die Corona-Sonderzahlung kann auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.

Sofern wir Ihre Lohnabrechnung erstellen und diese Sonderzahlung mit der Dezemberabrechnung noch berücksichtigen sollen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 11.12.20 mit.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns erneut bei Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern für Ihr Vertrauen bedanken, das Sie uns auch in diesem turbulenten Jahr entgegengebracht haben. Wir wünschen Ihnen alles Gute für ein besseres 2021. Bleiben Sie gesund!

Bitte beachten Sie, dass wir in der Zeit vom 23.12. - 31.12.20 unser Büro geschlossen haben werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr H + H - Team

Zurück