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Steuer-Zinsen sind verfassungswidrig

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

für Nachzahlungen bei der Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaft-Steuer berechnet der Fiskus „seit Ewigkeiten“ 6 % Zinsen per anno, beginnend mit dem 15. Monat nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres. Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, und zwar für Zinsen ab dem Steuerjahr 2014. Begründet wird diese Entscheidung mit der – durch die Finanzkrise 2008 ausgelöste – Niedrigzins-Phase, die sich erst ab 2014 verfestigt habe. Soweit so gut und erwartbar. Aber:

Trotz Einstufung der Steuer-Zinsen als verfassungswidrig ab 2014 lässt das BVerfG die Steuer-Zinsen bis inklusive Steuerjahr 2017 unangetastet! Als Begründung dient – mal wieder – die Sicherung des Staatshaushaltes. Das Skandalöse dabei:

Bereits 2014 war die Erzielung von nennenswerten Zinsen auf dem Kapitalmarkt illusorisch. Diese Tatsachen waren dem Fiskus und dem Gesetzgeber auch bereits seinerzeit bekannt. Aus diesem Grund ist die vom BVerfG vorgenommene Absegnung von 6 % Zinsen bis Ende 2018 mit der Begründung der Planungs-Sicherheit des Staats-Haushalts nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern darüber hinaus eine Belohnung für den Gesetzgeber für seine beharrliche Weigerung, sich den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und die – auch für ihn – erkennbare Verfassungswidrigkeit bestehender Steuergesetze zu beseitigen. Stattdessen wartet er, bis sich betroffene Steuerbürger zur Wehr setzen und kalkuliert die langjährigen und verfahrensrechtlich außerordentlich schwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit zu seinen Gunsten einfach mit ein. Wohl wissend, dass das BVerfG bisher noch immer Rücksicht auf den Staats-Haushalt genommen hat. Das Ganze hat nicht nur Methode, der „Erfolg“ motiviert den Gesetzgeber geradezu, es mit der Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten nicht so genau zu nehmen. Diese Ignoranz und Bürger-Feindlichkeit ist ganz sicher nicht geeignet, die weithin empfundene Politik-Verdrossenheit zu reduzieren.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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