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„Steine statt Geld?“

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in Anbetracht fallender Zinsen flüchten viele Anleger in Aktien oder auch Immobilienwerte. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu Vermietungszwecken zu erwerben, achten Sie bei der Abfassung des Kaufvertrags auf folgende Aspekte:

Grundsätzlich ist der Kaufpreis in einen Gebäude- und Grund- und Bodenanteil aufzuteilen. Für die Höhe des Grund- und Bodenwertes gibt die Bodenrichtwerttabelle wichtige Aufschlüsse. Jedoch können Besonderheiten im Einzelfall zu einem geringeren Ansatz führen, sodass eine höhere Summe für die Abschreibung zur Verfügung bleibt, da ja nur das Gebäude selber abgeschrieben werden kann.

Häufig werden jedoch auch Garagen, Einbauten und gestaltete Außenbereiche mit erworben. Hier lohnt es sich den Kaufpreis entsprechend aufzuteilen, da diese Wirtschaftsgegenstände eine kürzere Abschreibungsdauer, somit eine höhere Abschreibung und eine geringere Steuer zur Folge haben.

Häufig wird übersehen, dass im Kaufpreis auch Rücklagen aus Nebenkostenzahlungen oder für Instandhaltungen der Mieter übernommen werden. In diesem Fall reduzieren Sie zwar die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, vermindern aber die Grunderwerbsteuer in Höhe von 5% (ebenso wie bei Einbauten, s. o.).

Vor Abschluss eines Kaufvertrages lohnt es sich auf jeden Fall, den Vertrag unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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