Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) plus Investitionsabzugsbetrag (IAB)
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihren Investitionen einen IAB i.H.v. 40% geltend machen. Wenn Sie dies im Zusammenhang mit der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern kombinieren, ergibt sich folgende Sofortabschreibung in einem Jahr:
Beispiel
Anschaffung eines PC im Wert von € 1.333
Abzug von 40% (IAB) | - € 533 |
Zwischensumme | € 800 |
Sofortabschreibung als GWG | - € 800 |
Summe | € 0 |
Auf diesem Weg können Sie die Grenze für die Sofortabschreibung von GWG aufgrund des möglichen Investitionsabzugsbetrag von € 800 auf € 1.333 p.a. steigern.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Uwe Hübner