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Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) plus Investitionsabzugsbetrag (IAB)

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihren Investitionen einen IAB i.H.v. 40% geltend machen. Wenn Sie dies im Zusammenhang mit der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern kombinieren, ergibt sich folgende Sofortabschreibung in einem Jahr:

Beispiel

Anschaffung eines PC im Wert von € 1.333

Abzug von 40% (IAB) - € 533
Zwischensumme   € 800
Sofortabschreibung als GWG - € 800
Summe   €     0

Auf diesem Weg können Sie die Grenze für die Sofortabschreibung von GWG aufgrund des möglichen Investitionsabzugsbetrag von € 800 auf € 1.333 p.a. steigern.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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