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Rundfunkbeitrag bei Selbständigen

von Armin Grohmann

Guten Tag,

mit Urteil vom 07.12.16 (6 C 49/15 u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Nach dieser Regelung müssen Unternehmen den Rundfunkbeitrag (auch) für jede Filiale und für jedes Firmenfahrzeug bezahlen. Die Begründung der Richter:

Der „kommunikative Nutzen“ stehe im Vordergrund. Mit „Nutzen“ sind die Sendungen der Rundfunkanstalten gemeint, die der Unternehmer seinen Mitarbeitern anbietet. Es sei nachgewiesen, dass fast flächendeckend Rundfunkgeräte an den entsprechenden Orten vorhanden seien: Internetfähige PC, Radios, (betriebliche) Handys und Tablets.

Über die Höhe des derzeitigen Rundfunkbeitrages wird sicherlich einmal das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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