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Photovoltaik-Anlagen – Wartungskosten als Handwerkerleistungen absetzen

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

kleine Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt (kW) können auf Antrag von der Einkommensteuer (ESt) befreit werden. Wer von dieser Option Gebrauch macht, sollte unbedingt an die Absetzung der Wartungskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen denken!

Durch das BMF-Schreiben vom 02.06.21 hat der Bundesfinanzminister eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 10 kW geschaffen. Bei dieser Vereinfachungsregelung wird ohne weitere Prüfung auf Antrag des Betreibers von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen. Wer von dieser Option Gebrauch macht, muss die Einnahmen aus der Stromeinspeisung nicht versteuern. Auch die Abgabe einer Einnahme-Überschuss-Rechnung entfällt.

Im Gegenzug dürfen keine Abschreibungen und sonstigen Kosten mehr in der Einkommensteuer-Erklärung angesetzt werden. Diese Ausgaben sind dann jedoch steuerlich nicht verloren. Die Steuervergünstigung können Sie sich auf anderem Wege sichern:

Wartungskosten der Photovoltaik-Anlage können Sie als haushaltsnahe Handwerkerleistung in Ihrer ESt-Erklärung absetzen. Zu berücksichtigen sind 20 % der Arbeitskosten, dazu gehören auch Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel (maximal € 6.000 jährlich). Der Steuervorteil von bis zu € 1.200 jährlich wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Um diesen Bonus nutzen zu können, müssen die bekannten Formalitäten eingehalten werden (keine Barzahlung, Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und Nachweis der bargeldlosen Zahlung).

Und, falls nicht zum Kleinunternehmer optiert wurde, muss auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben werden. Wegen des Wunsches auf Erstattung der Umsatzsteuer (USt) aus dem Kaufpreis der Anlage, wird es in den meisten Fällen jedoch einer USt-Erklärung bedürfen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihre Barbara Schwamborn

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