H+H Info

NRW Überbrückungshilfe Plus

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

durch die Überbrückungshilfe (s. H + H – Info vom 15.07.20) soll gewährleistet werden, dass Unternehmen ihre betrieblichen Fixkosten weiterhin zahlen können. Private Kosten des Lebensunterhalts werden darüber nicht abgedeckt, so dass viele Unternehmensinhaber, Freiberufler und Solo-Selbstständige durchs Raster fallen.

Hier hat das Land NRW nachgebessert und die Überbrückungshilfe um die NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt. Mit dieser branchenübergreifenden Wirtschaftsförderung sollen die Kosten für den privaten Lebensunterhalt wie beispielsweise private Wohnkosten, Lebensmittel, Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezuschusst werden. Ein Nachweis hierüber ist nicht zu erbringen, allerdings muss die Leistung als Betriebseinnahme versteuert werden.

Sofern Sie die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe erfüllen, sind Sie auch antragsberechtigt für die NRW Überbrückungshilfe Plus. Sie erhalten dann als fiktiven Unternehmerlohn € 1.000 pro Monat für maximal 3 Monate, von Juni bis August.

Da die Überbrückungshilfe Plus über das Verfahren der Überbrückungshilfe zu beantragen ist, bitten wir Sie auch hier wieder, zeitnah mit uns Kontakt aufzunehmen (Frist läuft zum 31.08.20 ab), wenn wir überprüfen sollen, ob wir das Verfahren zur NRW Überbrückungshilfe Plus für Sie auf den Weg bringen können.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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