Neujahr + Gewerbesteuer-Messbescheide
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
bisher haben die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht nur ihre eigenen Gewerbesteuer-Bescheide, sondern auch die zugrundeliegenden Gewerbesteuer-Messbescheide des Finanzamtes den Steuerbürgern bzw. ihren Steuerberatern zugesandt.
Ab 01.01.19 erfolgt insoweit eine Trennung: die Gewerbesteuer-Messbescheide werden direkt vom Finanzamt versandt, und die Gewerbesteuer-Bescheide kommen - wie bisher - von der Gemeinde.
Mit dieser Umstellung ist nun eine bundeseinheitliche Handhabung gegeben.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Frank Hartmann
