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Neues zum Datenschutzgesetz und zu Cookies

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

das am 01.12.21 in Kraft getretene TTDSG ist ein wahres Wort-Ungetüm: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Inhaltlich geht es dankenswerter Weise entspannter zu: das TTDSG ist eine Bereichs-spezifische Datenschutzregelung, mit der das TKG (Telekommunikationsgesetz) und das TMG (Telemediengesetz) verschlankt werden sollen. Die dahintersteckende Absicht ist die Zusammenfassung des Datenschutzes im Bereich der Fernkommunikation, insbesondere über das Internet. Ob die Materie dadurch übersichtlicher wird, hängt ab von der Verordnung zum Schutz der Privatsphäre im Internet (ePrivacy-VO), die von der EU noch zu beschließen ist.

Der praktische Aspekt dabei ist, dass sowohl TKG als auch TMG bestehen bleiben, weshalb keine (!) neuen Angaben im Impressum Ihrer Website erforderlich werden.

Nun zu den Cookies: Bitte nehmen Sie das TTDSG zum Anlass, die Aktualität Ihrer Website-Einstellung im Hinblick auf Cookie-Einwilligungen überprüfen zu lassen. Insoweit bringt das TTDSG nämlich eine Erleichterung, die auch die User gerne sehen werden: Es soll in Kürze eine Einwilligungs-Verwaltung für Cookies geben. Das bedeutet, dass Internet-Nutzer nur noch einmal angeben müssen, welche Cookies sie haben wollen. Dies soll mit Hilfe von zertifizierten Dienste-Anbietern funktionieren. Die zu Grunde liegende Rechts-Verordnung wird noch erstellt.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 

Ihr Frank Hartmann

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