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Neue Steuerermäßigung nach § 35c EStG für Eigenheimbesitzer

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

seit dem 01.01.20 gibt es im Einkommensteuergesetz (EStG) den neuen Paragraphen 35c „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden".

Laut Gesetz sollen folgende energetischen Maßnahmen auf Antrag die Einkommensteuer mindern:

  1. Wärmedämmung von Wänden
  2. Wärmedämmung von Dachflächen
  3. Wärmedämmung von Geschossdecken
  4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  6. Erneuerung der Heizungsanlage
  7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der jeweiligen Maßnahme älter als zehn Jahre ist und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus müssen entsprechende Rechnungen und Bescheinigungen der ausführenden Unternehmen vorgelegt werden und es darf sich nicht um öffentlich geförderte Maßnahmen handeln, für die es ein zinsverbilligtes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gibt.

Erfüllt man alle Kriterien, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer im Kalenderjahr der Baumaßnahme und im nächsten Jahr um je 7% der Aufwendungen (max. € 14.000 p. a.) und im übernächsten Kalenderjahr nochmal um weitere 6% (max. € 12.000).

Die maximal mögliche Gesamtförderung beträgt daher € 40.000 (also für Baumaßnahmen bis € 200.000).

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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