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Neue Grundsteuerregelungen

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

am 10.04.18 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die aktuelle Regelung zur Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das Urteil wurde damit begründet, dass die zugrunde liegenden Einheitswerte in Westdeutschland aus 1964, in Ostdeutschland aus 1935 stammen und somit nicht mehr realitätsgerecht sind. Die Einheitswerte müssen gem. § 21 Bewertungsgesetz alle sechs Jahre festgestellt werden.

Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgerechte Reform auf den Weg bringen, die innerhalb einer Frist von 5 Jahren bis Ende 2024 umgesetzt werden muss. Bis dahin darf die Steuer weiterhin nach der bisherigen Methode erhoben werden, um milliardenschwere Verluste zu vermeiden.

Wie genau die neue Reform aussehen wird, kann heute noch niemand sagen. Fest steht jedoch, dass von diesem Urteil in Deutschland 35 Millionen Grundstücke betroffen sind, da für jedes dieser Grundstücke der Einheitswert angepasst werden muss. Daher auch die lange Umsetzungsphase von 5 Jahren.

Aktuell berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Grundsteuermesszahl beispielsweise für ein Mehrfamilienhaus liegt bei 3,5 Promille. Den Hebesatz darf jede Kommune für sich selbst festlegen.

Für ein Mehrfamilienhaus in Wuppertal mit einem Einheitswert von € 200.000 ein Zahlenbeispiel:

200.000 x 3,5/1.000 x 620% = € 4.340

Es bleibt abzuwarten, wie hoch zukünftig die Grundsteuer ausfallen wird. Fest steht momentan nur, dass die Änderung sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter treffen wird, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Dominik Hübner

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