H+H Info

Mini- und Midi- (Gleitzonen-) Jobs – „Welche Vorteile habe ich dadurch?“

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in unserer H + H Info vom 01.01.2013 hatten wir Sie auf die Änderungen ab 2013 hingewiesen. An ein paar Zahlenbeispielen sollen Ihre Vorteile erläutert werden. 

Aus der Sicht des Arbeitnehmers 

Sofern keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden (s. H + H Info vom 01.01.13) erhält der Arbeitnehmer in der Regel einen Bruttolohn, der identisch mit dem Nettolohn ist. Es fallen also keine Sozialversicherungsbeiträge an und im Rahmen der Steuererklärung müssen diese Einkünfte nicht deklariert werden. 

Da in Deutschland jeder krankenversichert sein muss, stellt sich die Frage, wie der Versicherungsschutz des geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers sichergestellt werden kann. 

Sofern er nicht über seinen Ehepartner kostenfrei mitversichert ist, könnte sich ein Job in der Gleitzone lohnen, der z. B. nur zu Sozialversicherungsbeiträgen von insgesamt € 52,23 führen würde (bei einem Verdienst von € 460). 

Im Einzelfall kann es daher sinnvoll sein, dass der Arbeitnehmer ein Gehalt in der Gleitzone zwischen € 450 und € 850 erhält. In der Gleitzone muss der Arbeitnehmer nicht die vollen Anteile zur Sozialversicherung bezahlen. Dies ändert sich jedoch, sobald er mehr als € 850 monatlich verdient. An folgenden Beispielen wird deutlich, mit welchen Abzügen zu rechnen ist.    

 
  450 ohne RV 450 mit RV 460 Gleitzone 850 Ende Gleitzone
Gesamtbrutto 450,00 450,00 460,00 850,00
Sozialversicherungsabgaben 0,00 42,53 52,23 173,62
Nettoverdienst 450,00 407,47 407,77 676,38


Aus der Sicht des Arbeitgebers/Arbeitnehmer-Ehegatten 

Als Selbstständiger könnten Sie einen Teil Ihrer Arbeit auf Ihren Ehegatten oder ggf. auch Ihre Kinder übertragen. Wenn dies im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, ergibt sich folgende Berechnung. 

Beispiel

  • Spitzensteuersatz 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag
  • Geringfügige Beschäftigung mit € 450 mtl., p. a. € 5.400
  • 30% Pauschalabgaben des Arbeitgeber, p. a. € 1.620
  • Gesamtbelastung des Arbeitgebers € 7.020 

Unser Selbstständiger steht nunmehr vor folgender Wahl. Sollte er seinen Ehepartner nicht mitarbeiten lassen, hat er einen um € 7.020 höheren Gewinn. Hierauf hat er allerdings € 3.110,56 (ESt € 2.948,40 und Soli € 162,16) an Steuern zu zahlen. Es verbleiben Ihm nach Steuern € 3.909,44. 

Sollte er seinen Ehegatten zur Entlastung einstellen, würde dieser € 5.400 brutto wie netto erhalten. 

Vergleicht man beide Ergebnisse, stellt man fest, dass sich das Familieneinkommen um € 1.490,56 erhöht hat. 

Die Ersparnis mindert sich, wenn der Steuersatz sinkt. Ab einer Belastung von 23,08% (ESt + Soli) wird das Familieneinkommen gemindert. 

Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. 

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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