Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
„Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen", betonte Vizekanzler Olaf Scholz die Eckpunkte des am 03.06.2020 vom Koalitionsausschuss vorgestellten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, welches den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken soll.
Dafür sollen insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die Umsatzsteuer soll vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gesenkt werden. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
- Gewährung eines einmaligen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von € 1.908 auf € 4.000 erhöht.
- Mit der „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert.
- Der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung wird bis Ende 2020 verlängert.
- Der steuerliche Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer soll für die Jahre 2020 und 2021 bei Einzelveranlagung von € 1.000.000 auf € 5.000.000 und bei Zusammenveranlagung von € 5.000.000 auf € 10.000.000 erhöht werden.
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll eine degressive Abschreibung mit dem Faktor 2,50, max. 25%, für 2020 und 2021 eingeführt werden.
- Das Körperschaftsteuerrecht soll modernisiert werden, so dass Personengesellschaften zukünftig Körperschaftsteuer zahlen dürfen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen und die Konjunktur gestärkt wird, Arbeitsplätze erhalten bleiben können, Familien unterstützt werden und im weiteren Verlauf wirtschaftliche und soziale Härten abgefedert werden.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Dominik Hübner