H+H Info

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

von Furtok media

Guten Tag,

am 16.12.22 hatte der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt.

Stichpunktartig stelle ich Ihnen wesentliche Änderungen des Einkommensteuerrechts vor:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) erhöht sich von € 1.200 auf € 1.230.
  • Für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) kann zukünftig ein pauschaler Abzug i. H. v. € 1.260 (Jahrespauschale) angesetzt werden.
  • Die Homeofficepauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) wird entfristet und auf € 6 pro Tag für insgesamt 210 Tage angehoben, so dass der Abzugsbetrag sich von € 600 auf € 1.260 erhöht.
  • Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) erhöht sich von € 801 bzw.  € 1.602 auf € 1.000 bzw. € 2.000.
  • Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG) erhöht sich von € 924 auf € 1.200.
  • Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG) können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden und nicht erst ab 2025.
  • Die lineare Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG) für neue Wohngebäude wird von 2% auf 3% pro Jahr angehoben.
  • Für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei allen übrigen Gebäuden erfolgt auf Antrag eine Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG).
  • Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EstG) müssen nicht gebildet werden, wenn die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben  € 800,00 nicht übersteigen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

Zurück