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Ist ein Zinssatz von 6% noch angemessen?

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bereits seit einiger Zeit ist der Zinssatz des Finanzamtes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in der Kritik, da er nicht mehr marktkonform ist.

Die Finanzverwaltung hat bisher dennoch keinen Anlass gesehen, tätig zu werden, da sie wesentlich mehr Zinsen aus Nachzahlungen vereinnahmt als durch Erstattungen ausgibt.

So hat der Bundesfinanzhof am 25.04.18 in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutz wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatz ab dem 01.April 2015 geäußert und deshalb die Vollziehung eines Bescheides über Nachforderungszinsen ausgesetzt.

Das Verfahren ist nunmehr beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und gewährt seit dem 14.06.18 bei wirksamen Einsprüchen für alle Steuerarten für Zinsen nach dem 01.04.15 die Aussetzung der Vollziehung.

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesfinanzgericht dieses Mal von einer nicht mehr marktgerechten Verzinsung ausgehen wird.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Uwe Hübner

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