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Investitionsabzugsbetrag (IAB)

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

beim IAB handelt es sich um die Vorwegnahme von Abschreibungen für geplante Investitionen. So können Sie bereits vor der eigentlichen Anschaffung Ihren Gewinn reduzieren und damit die Steuerlast reduzieren und Ihre Liquidität schonen. Sollten Sie, trotz der schwierigen Rahmenbedingen, in 2022 einen Gewinn erwarten, erfahren Sie hier Näheres.

Sie können bis zu einer Obergrenze von € 200.000 Ihren Gewinn um 50% reduzieren, wenn Sie die Anschaffung von Anlagegütern beabsichtigen, die im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung sowie im Folgejahr zu mindestens 90% in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.

In den Genuss dieser Vorschrift kommen Sie jedoch nur dann, wenn Ihr Gewinn – vor Abzug des IAB – unter € 200.000 liegt. Dies gilt auch für Kapital- und Personengesellschaften.

Sollten Sie jedoch bis zum Ende des dritten Jahres nach der Bildung des IAB die Investitionen nicht vorgenommen haben, müssen Sie für die zurückliegenden Jahre eine Nachversteuerung mit einer Zinsbelastung von 6% p. a. in Kauf nehmen.

Durch das vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist diese Frist für Bildungen des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023 verlängert worden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Ende der Einspruchsfrist Ihres Steuerbescheides einen IAB in Anspruch nehmen können. Allerdings nicht mehr, so die Gesetzesänderung, die ab 2021 gilt, zur Kompensation eines Mehrergebnisses nach einer Außenprüfung.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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