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Inflationsausgleichsprämie: Bis zu € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bis zum 31.12.2024 sollen Arbeitgeber/innen die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.

Dies wurde mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie von der Bundesregierung im dritten Entlastungspaket im September 2022 vorgestellt und mittlerweile auch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Grundlage hierfür ist die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferung über das Erdgasnetz".

Das Bundesministerium der Finanzen nennt vier Eckpunkte zu der Regelung:

  • Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes – bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeber/innen Flexibilität.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber/innen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Eine weitere positive Nachricht ist, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht bei Sozialleistungen als Einkommen angerechnet wird.

Jetzt bleibt abzuwarten, wann das Gesetz verkündet wird.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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