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Immer Ärger mit Riester

von Armin Grohmann

Guten Tag, 

in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ berichtet Stiftung Warentest über Unstimmigkeiten und Rechtsverstöße bei den staatlich geförderten Riester-Verträgen. Die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) vergibt staatliche Zulagen an Riester-Sparer und bucht sie wieder zurück, wenn jemand zu Unrecht begünstigt wurde. Dafür gilt eine Frist von höchstens vier Jahren. Für das Jahr 2012 waren es immerhin rund € 700 Millionen, die sich die ZfA zurück holte. 

Stiftung Warentest moniert, dass die ZfA für das Jahr 2005 in 84.410 Fällen (!) erst nach Ablauf der Frist die Zulage neu berechnet und damit teilweise zurück gefordert habe. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hält dagegen: In allen Fällen sei die Zulage für den Zeitraum 01.01.11 bis 31.01.13 neu berechnet worden. 

Tatsache ist, dass es sich um ein vollautomatisches Verfahren handelt. Damit ist nicht auszuschließen, dass teilweise nach Ablauf der Festsetzungsfrist Rückbuchungen erfolgten. Damit gibt es für Sie als Riester-Sparer nur eine Empfehlung: 

Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Fall Rückbuchungen vorgenommen wurden. Falls ja, lassen Sie sich die Rechtsgrundlage dafür von der ZfA nennen und wehren Sie sich im Falle der unberechtigten Benachteiligung. 

Die nun wirklich nicht neue Erkenntnis lautet: Die Riester-Rente ist komplex. Weitere Hinweise zu den umfangreichen und starren Bedingungen finden Sie in unserer Hartmann + Hübner – Info vom 01.01.12 im Archiv auf unserer Website.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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