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Haftpflicht: Was tun, wenn Ihr Schädiger keine hat?

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

die private Haftpflicht-Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Verbraucher und Familien. Gegen einen geringen Jahresbeitrag werden verursachte Schäden an Personen, Sachwerten und Vermögens-Gegenständen in Millionen-Höhe abgedeckt. Das gilt, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Doch wie ist es eigentlich, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflicht-Versicherung besitzt?

Sie sitzen beispielsweise mit dem Laptop im Café, ein Dritter reißt versehentlich mit seiner Tasche Ihren Cappuccino um, das Heiß-Getränk breitet sich auf dem Laptop und Unterlagen aus. Oder jemand prallt mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarkt-Parkplatz an Ihr Auto und hinterlässt Beulen und Kratzer. In beiden Fällen wollen Sie den Schaden nun über die Versicherung des Verursachers regulieren lassen. Doch Ihr Gegenüber zuckt nur mit den Schultern und sagt: „Ich habe keine Haftpflicht-Versicherung".

Allzu oft bleiben Geschädigte dann tatsächlich auf dem Schaden sitzen. Denn anders als es der Name Privat-Haftpflicht vielleicht vermuten lässt, ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht gesetzlich verpflichtend.

Damit Sie nicht vom Versicherungs-Status anderer abhängig sind, empfiehlt sich eine sogenannte Forderungs-Ausfalldeckung, und zwar innerhalb Ihrer eigenen Haftpflicht-Versicherung. Bei Leistungs-starken und neueren Tarifen ist das meist schon der Fall. Bei älteren Policen lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen. Dann zahlt Ihnen Ihre Versicherung nämlich den Schaden. Voraussetzungen dafür sind meist ein rechtskräftiges Urteil (Titel) gegen den Verursacher und eine Mindest-Schadenhöhe.

Lieber haben als brauchen :-)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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