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Grundsteuer und Volksverdummung

von Furtok media

Guten Tag,

am 01.02.23 erschien in WZ (Westdeutsche Zeitung), ST (Solinger Tageblatt) und RGA (Remscheider General-Anzeiger) der Artikel „Legt Einspruchswelle die Finanzämter lahm?“

Am Ende dieses Artikels wird die Sprecherin der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster wie folgt zitiert: „Der aus dem Bescheid ersichtliche Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer.“

Diese Aussage ist richtig. Und zugleich ist sie perfide. Warum?

Sie suggeriert, dass ich mich jetzt (!) nicht kümmern muss. Und das ist ein Trugschluss, denn der jetzige Feststellungsbescheid zum Grundsteuerwert und derjenige zum Grundsteuermessbetrag sind beide sogenannte Grundlagenbescheide. Das bedeutet, dass ich – sofern ich nicht einverstanden bin – gegen diese Gundlagenbescheide Einspruch einlegen muss. Tue ich das erst später (wenn ich die Höhe der von mir zu zahlenden Grundsteuer kenne) gegen den Grundsteuerbescheid, habe ich keine Chance.

Diese Volksverdummung hat mich derart erbost, dass ich nicht umhin konnte, dem Redakteur meinen Zorn mitzuteilen. Dies hat er zum Anlass genommen, am 04.02.23 – in den gleichen Medien (siehe oben) – erneut darüber zu schreiben. Dieser Artikel liegt hier bei.

Es bleibt also nur die „harte Tour“: jetzt Einspruch einlegen gegen die beiden Feststellungsbescheide, in der Hoffnung, dass die Einspruchswelle tatsächlich die Finanzämter lahm legt und das Finanzministerium NRW gezwungen ist, eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung zu finden.

P.S.: Inzwischen gab es ein Interview mit mir, das in WZ, ST und RGA vom 22.02.23 erschienen ist.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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