H+H Info

Grundsteuer-Reform - Das betrifft jeden Hauseigentümer

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Festsetzung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert, neue gesetzliche Regelungen zu treffen. Das Gesetz hierzu ist verabschiedet worden. Sie haben demnach im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.22 eine Feststellungserklärung auf den 01.01.22 abzugeben.

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung soll durch öffentliche Bekanntmachung Ende dieses Monats erfolgen.

Für die Auswertung dieser Angaben brauchen die Behörden jedoch Zeit, so dass erst ab dem 01.01.25 die neu berechnete Grundsteuer zu zahlen sein wird.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren soll diese Feststellung in einem Sieben-Jahresrhythmus erfolgen, so dass die nächste Hauptfeststellung der 01.01.29 sein wird.

Von den Behörden wird die Aussage gemacht, dass die Grundsteuer dadurch nicht erhöht werden soll. Damit ist gemeint, dass die Einnahmen, die die Städte dadurch erheben, in Summe nicht steigen sollen. Inwieweit sich der Wert für Ihr Grundstück ändern wird, bedarf der individuellen Berechnung.

Wir gehen davon aus, dass wir zum 01.07.22 über die entsprechenden Programme verfügen werden, so dass wir Ihnen gerne zur Seite stehen werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

Zurück