H+H Info

Grundsteuer - das Verfahren

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

mit unserer H+H-Info vom 15.03.22 haben wir Sie über die Grundsteuer-Reform informiert. Inzwischen haben wohl alle Immobilien-Besitzer von ihrem Finanzamt die Aufforderung erhalten, die Feststellungs-Erklärung zur Ermittlung der Grundsteuer-Werte abzugeben.

Der Kommentar von „steuerberater intern“ ist ernüchternd: „Wer jedoch gehofft hatte, die Finanzverwaltung gebe mit ihrem Rundschreiben wertvolle Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung oder erkläre Hintergründe, erlebte eine Enttäuschung. Mit den uns vorliegenden Schreiben wird in dürrem Beamtendeutsch lediglich auf die bestehende Erklärungspflicht in elektronischer Form hingewiesen und der Steuerzahler aufmerksam gemacht, dass er sich ein Benutzerkonto bei ELSTER anlegen könne, sofern dieses noch nicht bestehe. Ein Hinweis auf die Möglichkeit, in Ausnahmefällen die Steuererklärung auch in Papierform abgeben zu können, findet sich im Schreiben der Behörde ebenso wenig wie der in § 151 AO ausdrücklich vorgesehene Weg, Steuererklärungen auch „an Amtsstelle“ aufnehmen zu lassen. Mit diesen „Rundschreiben“ haben die obersten Finanzbehörden es wieder einmal versäumt, sich als moderne und bürgernahe Verwaltungen vorzustellen. Aus unserer Sicht werfen die Briefe an die Grundstücksbesitzer mehr Fragen auf als sie beantworten."

Ab 01.07.22 soll die elektronische Plattform freigeschaltet sein, über die wir für unsere Mandanten diese Feststellungs-Erklärung erstellen und übermitteln werden. Erst nach Kenntnis aller dort gestellten Fragen werden wir in der Lage sein, einen Honorar-Vorschlag zu unterbreiten. Und genau dies wollen wir individuell handhaben, da der von Gesetzgeber in unsere Gebühren-Verordnung neu eingeführte § 24 Nr. 11 a StBVV wenig hilfreich ist. So ergibt sich dort beim Mindest-Gegenstandswert (€ 25.000) die mittlere Gebühr (10/20) mit € 403. Je nach Art, Größe und Wert Ihrer Immobilie wird Ihnen dies entweder viel, wenig oder angemessen erscheinen. Unser Honorar individuell mit Ihnen abzusprechen, erscheint uns daher als der Königsweg. Wir werden daher im Laufe des Juli gerne auf Sie zukommen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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