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Gesetzliche Neuregelungen ab 2019

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

auch wenn es nicht den großen Wurf gibt, sind dennoch einige Änderungen zum 01.01.19 in Kraft getreten:

Steuerrecht

Der Grundfreibetrag wurde auf € 9.168, der für Kinder auf € 7.620 erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils zehn Euro mehr Kindergeld, also € 204, für das dritte € 210 und für das vierte und jedes weitere Kind € 235.

Die Schadstoffemissionen sollen durch steuerliche Anreize reduziert werden. So wurde das steuerfreie Jobticket für Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit im öffentlichen Nahverkehr wieder eingeführt. Zudem kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfrei Fahrräder zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für E-Bikes.

Die steuerfreien Leistungen für das Jobticket und für die Fahrradgestellung werden auf die Entfernungspauschale jedoch angerechnet.

Der geldwerte Vorteil für Hybrid-Elektrofahrzeuge wird von 1% des Bruttolistenpreises auf 0,5% für den privaten Nutzungsanteil herabgesetzt, wenn mit den Fahrzeugen mindestens 50 km weit gefahren werden kann und bestimmte CO2-Werte nicht überschritten werden.

Sozialversicherungsrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen wieder jeweils zur Hälfte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den individuellen Zusatzbeitrag. Der Beitragssatz beläuft sich auf 14,6%.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wurde um 0,5% auf 3,05% erhöht, für Kinderlose liegt der Beitrag bei 3,3%.

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wurde auf 2,6% gesenkt.

Der Übergangsbereich zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wurde erweitert. Unverändert beginnt die Gleitzone für Midi-Jobs bei € 450,01. Sie endet jedoch erst bei € 1.300, sodass der Midi-Jobber zukünftig bis zu dieser Grenze reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hat.

Arbeitsrecht

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2019 der gesetzliche Mindestlohn bei € 9,19 liegt und ab dem 01. Januar 2020 bei € 9,35 liegen wird.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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