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Führt Kurzarbeitergeld zur Steuernachzahlung?

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

in der Pandemie-Zeit ist das Kurzarbeitergeld (KuG) ein Segen, und die Binsenweisheit, dass alles zwei Seiten hat, wird hier eindrucksvoll durch das Steuerrecht bestätigt:

Das KuG ist grundsätzlich steuerfrei. Es fließt jedoch bei der Einkommensteuer (ESt) in die Berechnung Ihres individuellen Steuersatzes ein. Wir sprechen hier vom sogenannten Progressions-Vorbehalt.

Diese Erhöhung Ihres Steuersatzes kann – in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen ESt-Situation – zu unliebsamen Überraschungen führen. Das kann entweder eine geringere Erstattung oder sogar eine Nachzahlung zur Folge haben. Da dies – aufgrund der individuellen Gegebenheiten – nicht pauschal zu beantworten ist, bieten wir Ihnen gerne an, Ihre ESt-Erklärung 2020 – und auch 2021 – so früh wie möglich zu erstellen. Damit haben Sie frühestmöglich Gewissheit, um sich auf diese Sonder-Situation einzustellen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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