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Erbschaftsteuerreform - quo vadis?

von Armin Grohmann

Guten Tag,

Sie erinnern sich? Am 17. Dezember 2014 hatte der 1. Senat des Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärt, dass die begünstigte Übertragung von Betriebsvermögen verfassungswidrig ist.

Im gleichen Zusammenhang wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.

Bis zu diesem Zeitraum sollten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften jedoch weiterhin Bestand haben.

Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BverfG“ die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies erst nach dem 30.06.2016. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob wir damit in einem rechtsfreien Raum bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer leben? Sind Vermögensübertragungen damit aktuell steuerfrei?

Vor diesem Hintergrund hat das BverfG am 14.07.16 eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass sich der 1. Senat des BverfG nach der Sommerpause, d.h. Ende September mit dem weiteren Vorgehen beschäftigen wird.

Bis dahin gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften weiter. Sollte dann kein Beschluss des Gesetzgebers vorliegen, könnte das BverfG eine „nachträgliche Vollstreckungsanordnung“ erwägen, mit der es gegebenenfalls seine eigene gesetzesvertretende Übergangsregelung schaffen wird.

Offensichtlich wurde damit der Druck auf Bundestag und Bundesrat erhöht, sodass am Donnerstag, dem 08.09.16 über die Reform verhandelt wurde. Sobald sich konkrete Änderungen abzeichnen, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Allerdings ist damit wohl die Hoffnung dahin, dass Übertragungen nach dem 30.06.16 steuerfrei sein könnten.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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