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Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz ist nicht verfassungsgemäß

von Armin Grohmann

Guten Tag,

das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.14 entschieden, dass das aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert worden, bis zum 30.06.16 nachzubessern.

Diese, auf den ersten Blick so einschneidende Entscheidung relativiert sich jedoch für die meisten Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide der jüngeren Vergangenheit, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen und auch für die Bescheide, die bis zur Neufassung des Gesetzes bekannt gegeben werden.

Sollte auch Ihr Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen und einen Fall vor dem 17.12.14 betreffen, wird der Vorbehalt aufgehoben und der Bescheid damit bestandskräftig.

Auch in den Steuerbescheiden, die das Privatvermögen nach dem 17.12.14 betreffen, soll die alte Gesetzeslage bis zum 30.06.16 weiter Anwendung finden.

Lediglich bei Entscheidungen, die bezüglich der Übertragung von Betriebsvermögen von Großunternehmen anstehen, ist eine Rückwirkung der Gesetzesänderung ab dem 30.06.16 wahrscheinlich.

Als Großunternehmen betrachtet das Bundesverfassungsgericht solche, die mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf mehr als 43 Millionen € beläuft.

Die Priviligierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens großer Unternehmen soll also zukünftig unterbunden werden. Auf diese Fallgruppe zielt das Urteil des Verfassungegerichts ab. In fast allen anderen Fällen darf Entwarnung gegeben werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Hartmann + Hübner – Team

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