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ELSTER – Nicht die diebische oder doch? :-)

von Armin Grohmann

Guten Tag, 

hinter der Abkürzung ELSTER verbirgt sich die Verpflichtung, ELektronische STeuerERklärungen einzureichen. 

Hiervon sind Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und die meisten Einkommensteuererklärungen betroffen. 

Grundsätzlich ist gegen die elektronische Übermittlung nichts einzuwenden, da wir ohnehin die Erklärung bislang elektronisch erfasst haben, um sie dann anschließend auszudrucken und auf dem Postwege nach Ihrer Unterzeichnung einzureichen. 

Der eindeutige Nutznießer diese Reglung ist jedoch die Finanzverwaltung. In der Vergangenheit mussten die Steuererklärungen im Amt wieder elektronisch zur weiteren Bearbeitung erfasst werden. Dieser Zwischenschritt entfällt zukünftig. 

Im Regelfall wird die Finanzverwaltung jedoch weiterhin Belege zu Ihrer Steuererklärung einsehen wollen, so das wir ohnehin – wie bisher – auf dem Postwege Unterlagen an das Finanzamt übermitteln müssen. Eine Zeitersparnis ergibt sich für uns nicht, vielmehr die zusätzliche Verantwortung, für die ordnungsgemäße Datenübertragung an die Finanzverwaltung zu sorgen. Dafür haben wir an unsere berufsständische Genossenschaft, die DATEV, entsprechende Gebühren zu entrichten. 

Welche Änderungen ergeben sich für Sie? 

Sie erhalten wie gewohnt ein Exemplar der Steuererklärung für Ihre Akten. 

Die Ausfertigung für das Finanzamt wird ein anderes Erscheinungsbild haben. Die „komprimierte Ausfertigung“ mit den eventuell notwendigen Belegnachweisen ist von Ihnen zu unterzeichnen und wird anschließend an das Finanzamt weiter geleitet. 

Auf das alternativ mögliche Authentifizierungsverfahren, bei dem die Erklärung nur noch elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird und separat die Belege auf dem Postweg zu übermitteln sind, werden wir verzichten, da sie keine Arbeitserleichterung darstellt, sondern Ihnen als letztes Kontrollorgan keine Überwachungsmöglichkeiten mehr gibt. 

Das ELSTER-Verfahren wirkt augenscheinlich als Arbeitserleichterung. Dies ist es zwar, jedoch ausschließlich für die Finanzverwaltung auf Kosten des Steuerbürgers. 

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 

Ihr Uwe Hübner

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