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Elektronische Steuererklärungen

von Armin Grohmann

Guten Tag,

die Finanzverwaltung hat sukzessive Nutzen aus der Digitalisierung von Daten gezogen. In der Anfangsphase gab es noch Übergangszeiten, in denen der Steuerpflichtige wählen konnte, ob er zum Beispiel seine Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform oder elektronisch einreichen wollte. Mittlerweise ist unser Berufsstand dazu verpflichtet, sämtliche Steuererklärungen und auch Bilanzen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Nur bei korrekter Erfüllung aller Auflagen ist der Versand überhaupt möglich.

Auf diesem Weg hat sich die Finanzverwaltung die Datenerfassung erspart und auf den Steuerpflichtigen beziehungsweise auf unseren Berufsstand übertragen. Um hieraus auch einen Nutzen für den Steuerpflichtigen zu ziehen, haben wir uns entschieden, im Regelfall Steuererklärungen im „Authentifizierungsverfahren“ an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Was bedeutet das für Sie?

Sie reichen zukünftig nur noch die Belege bei uns ein und erhalten wie gewohnt eine Kopie des amtlichen Formularsatzes. Die Unterzeichnung eines weiteren Formularsatzes und die Weiterleitung an das Finanzamt entfällt, so dass Sie sich diese Mühe ersparen können. Nur in für Sie vorteilhaften Ausnahmefällen werden wir hiervon Abstand nehmen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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