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(Elektro-)Fahrrad (E-Bike) für Minijobber und Gesellschafter-Geschäftsführer?

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

sowohl als Gesellschafter-Geschäftsführer als auch Minijobber dürfen Sie steuerfrei ein E-Bike nutzen, wenn es Ihnen zusätzlich zum regulären Lohn überlassen wird. Wichtig ist, dass es sich nicht um ein zulassungspflichtiges E-Bike handelt. Denn nur dann entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung und auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer sollten Sie auf jedem Fall die Überlassung des E-Bike im Gesellschafter-Geschäftsführervertrag vereinbaren, damit das Finanzamt keine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen kann.

Die Zurverfügungstellung eines E-Bikes wirkt sich nicht auf die Verdienstgrenze von € 450 für Minijobber aus. Nach § 3 Nr. 37 EStG bleibt dieser Vorteil steuerfrei, so dass Sie auf diese Art und Weise Ihr monatliches Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei erhöhen können.

Häufig erfolgt die Zurverfügungstellung durch eine Entgeltumwandlung. Die Besonderheiten in diesem Fall werden wir gerne mit Ihnen persönlich erörtern. Unter Umständen können Sie hierdurch einen Bruttoverdienst von € 500 in einen € 450-Minijobb umwandeln.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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