H+H Info

Eine Rechnung ist auch ohne Anlage korrekt

von Armin Grohmann

Guten Tag,

unter anderem ist eine korrekte Rechnung erforderlich, damit Sie als Unternehmer die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Eine Rechnung ist korrekt in diesem Sinne, wenn sie alle vom Umsatzsteuergesetz (UStG) geforderten Angaben enthält. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Qualitätsfahrplan „QFP ordnungsgemäße Belege sparen Steuern“, den Sie gerne per Email bei uns anfordern können.

Einer der notwendigen Rechnungsbestandteile ist die Leistungsbeschreibung. Sie muss so eindeutig und konkret formuliert sein, dass das Finanzamt die abgerechnete Leistung zweifelsfrei identifizieren kann. Eine Verwechslung mit einer anderen Leistung muss ausgeschlossen sein. Gibt es insoweit Zweifel, gehen diese zu Ihren Lasten.

Es ist unstreitig, dass zur Identifizierung der abgerechneten Leistung auch andere Geschäftsunterlagen, zum Beispiel Verträge, dienen können. Ein eifriger Betriebsprüfer des Finanzamtes hat einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, da dieser in der Rechnung zwar auf den betreffenden Vertrag verwiesen, ihn jedoch nicht als Kopie der Rechnung beigefügt hat. Diese Pingeligkeit ging dem Bundesfinanzhof (BFH), unserem höchsten Steuergericht, allerdings zu weit. In seinem Urteil vom 16.01.14 (V R 28/13) findet er deutliche Worte: „Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist es ausreichend, wenn die Rechnung auf die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen verweist und diese Unterlagen eindeutig bezeichnet sind. Sie müssen der Rechnung hingegen nicht beigefügt sein."

Dies setzt denklogisch voraus, dass Sie zum einen im Besitz dieser „in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen“ sind und – zum anderen –, dass diese Geschäftsunterlagen alle (!) weiteren erforderlichen Angaben auch enthalten. Nur wenn das der Fall ist, ist Ihr Vorsteuerabzug gesichert. Im Zweifel schauen wir uns diese Unterlagen gerne mit Ihnen gemeinsam an.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

Zurück