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Die Umsatzsteuererklärung ist kein "Abfallprodukt" des Jahresabschlusses

von Armin Grohmann

Guten Tag,

der Volksmund kennt die Redewendung „die Tücke steckt im Detail“. Dies gilt ganz besonders für die Regelungen über die Umsatzsteuer. Die weit verbreitete Sichtweise, die Umsatzsteuererklärung sei nur ein „Abfallprodukt“ des Jahresabschlusses, ist – sofern sie überhaupt jemals ihre Berechtigung hatte – schon lange überholt. Was ist so brisant bei der Umsatzsteuer?

Gerade die Umsatzsteuer ist ein Minenfeld, auf das sich nur erfahrene Steuerverantwortliche wagen, um ohne Schaden hindurch zu finden. Dies zeigt sich bereits an den vielen Urteilen der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs und auch des Europäischen Gerichtshofs sowie den Erlassen aus der Finanzverwaltung, die alleine zu den Formvorschriften zu Rechnungen ergangen sind. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben bei den Eingangsrechnungen außer Acht lassen, verwirken Sie oftmals Ihren Anspruch auf Erstattung der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Da dies meist erst im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird und diese im Regelfall drei Wirtschaftsjahre umfasst, können erhebliche Beträge zusammenkommen.

Darüber hinaus sind die Folgen im Rahmen des sogenannten innergemeinschaftlichen Warenverkehrs prekär. Beachten Sie hier die umfassenden Beleg- und Buchnachweise nicht, sind Sie schneller in der Umsatzsteuerhaftung, als Sie sich vorstellen können. Die Lieblingsthemen des Betriebsprüfers sind

 

Erwerbe innerhalb der EU

 

Dreiecksgeschäfte in der EU

 

Institutionelle Kunden in der EU.

Ein ganz besonderes Augenmerk verdient die Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung. Dieser Vordruck ist für das Finanzamt die reinste Fundgrube für Informationen rund um alle EU-Geschäfte. Alle Angaben in der Anlage UR werden abgeglichen mit den Informationen aus Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Ihren Zusammenfassenden Meldungen und den beim Bundeszentralamt gespeicherten Daten.

Ihre Umsatzsteuererklärung ist also eine ernst zu nehmende Angelegenheit und gerade kein „Abfallprodukt“ Ihres Jahresabschlusses.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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