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Die neue Grundsteuer

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bekanntlich das bestehende Grundsteuer-Recht als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert, sodass – ab 2025 – die Grundsteuer durch die Kommunen nach neuen Regeln erhoben wird.

Die zur Festsetzung der Grundsteuer notwendige Bewertung der Immobilien erfolgt erstmals auf den Stichtag 01.01.2022. Neu bei dieser speziellen Bewertung ist insbesondere, dass die Grundstücke nach einem wertabhängigen Modell bewertet werden. Dabei kommt es vor allem auf folgende Faktoren an:

  • Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
  • Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete
  • Grundstücksfläche
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes

Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, vom Bundesrecht (Bundesmodell) abweichende Regelungen zu treffen. Von dieser sogenannten Öffnungsklausel will das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) jedoch keinen Gebrauch machen. Damit wird das Bundesmodell auch für NRW zur Anwendung kommen.

Der Finanzminister von NRW, Lutz Lienenkämper, kündigt dazu an: „Wir werden ... die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Dazu werden wir rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung alle Informationen individuell zur Verfügung stellen, die bei uns verfügbar sind. ... Zusätzlich wird es eine hilfreiche Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachter Ausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten und auf die Anforderungen der Grundsteuererklärung speziell angepassten Online-Plattform geben."

Dies soll angeblich dazu führen, dass in NRW von den Eigentümern nur relativ wenige Angaben benötigt werden, wie zum Beispiel:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohnfläche
  • Baujahr

In einem letzten Schritt der Umsetzung sollen dann alle Gemeinden über den jeweiligen Hebesatz informiert werden. Das Ziel lautet insoweit, die Aufkommens-Neutralität in der jeweiligen Gemeinde zu sichern. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch das neue Recht nicht verändern. Wir werden sehen. Und: über die Kosten dieser speziellen Grundstücks-Bewertungen hüllt der Finanzminister vornehm den Mantel des Schweigens. Unabhängig davon können Sie die Uhren stellen, dass sich Vermieter und Mieter streiten werden, wer denn diese zusätzlichen Kosten letztendlich tragen wird.

Und – zum 2. –: bisher hat niemand laut gedacht, ob denn das neue Grundsteuer-Recht einer erneuten Vorlage beim Bundesverfassungsgericht standhalten wird. Auch hier gilt: wir werden sehen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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