Die E-Bilanz
von Armin Grohmann
Guten Tag,
in unserer Hartmann + Hüber – Info vom 15.08.2012 hatten wir über die Einführung der E-Bilanz – ursprünglich erstmals für das Wirtschaftsjahr 2011 – und der nachfolgenden Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung berichtet.
Diese besagt, dass die E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 (in 2013) übermittelt werden kann bzw. für das Wirtschaftjahr 2013 (in 2014) übermittelt werden muss.
Das bedeutet: Gewerbetreibende, die verpflichtet sind, Bücher zu führen, müssen die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung per Datenfernübertragung ans Finanzamt übermitteln, und zwar nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz = Taxonomie.
Damit erspart sich die Finanzverwaltung zum einen die Erfassungsarbeit der Bilanzdaten und erleichtert sich zum anderen wesentlich deren Lesbarkeit. Denn das vorgeschriebene Datenschema legt die Struktur, den Umfang und die Verknüpfung der verschiedenen Bilanzpositionen fest.
Um aus der Buchführung eine ordnungsgemäße E-Bilanz erstellen zu können, müssen die bebuchten Konten den Taxonomieposten zugeordnet werden. Können Konten nicht zugeordnet werden – was in der täglichen Praxis natürlich häufig der Fall ist – werden sogenannte „Auffangposten“ gebildet, die es zu vermeiden gilt, um Auffälligkeiten und damit verbundene Nachfragen seitens des Finanzamtes zu vermeiden. Aus diesem Grunde haben wir bereits für das Jahr 2012 die von Datev speziell für diesen Anwendungsbereich eingeführten Kontenrahmen für die Erstellung Ihrer Buchführung angewandt. Damit wollen wir bei der erstmaligen Übermittlung der E-Bilanz einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
Sollten Sie Ihre Buchführung selbst erstellen und hierzu noch Fragen oder weiteren Informationsbedarf zum Thema E-Bilanz haben, sprechen Sie uns bitte an.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihre Annette Richter