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Die Altersvorsorge eines Minijobbers in der Deutschen Rentenversicherung

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

schon seit 2013 unterliegen die 450 €-Minijobs der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt immer den Pflichtpauschalsatz von 15 % (bei € 450 = € 67,50) an die Bundesknappschaft. Ob der Arbeitnehmer seinen Beitrag leisten möchte oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

Der Arbeitnehmer hat hier aber die Wahl, schriftlich auf seinen Beitrag zu verzichten.

Verzichtet er nicht, wird automatisch seine Gehaltsabrechnung um seinen Beitrag gemindert und dieser in seine Rentenversicherung eingezahlt.

Bei einem Bruttogehalt von € 450 bekommt er also nicht die vollen € 450 ausgezahlt, sondern in unserem Rechenbeispiel für 2017 nur € 433,35.
€ 16,65 fließen somit monatlich als Eigenanteil in seine Altersvorsorge und der Arbeitnehmer erwirbt nicht nur einen vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch eine Rentenanwartschaft.

Wie sich das finanziell auf die Rente auswirkt, erkläre ich kurz in einem Rechenbeispiel für Frau Müller-Lüdenscheid, verheiratet, zwei Kinder (beide geboren nach 2007) im Kalenderjahr 2017:

Gehalt: € 450 x 12 Monate = € 5.400 / € 37.103 (vorläufiges Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer im Jahr 2017) = 0,1455 Entgeltpunkte.

Die monatliche Rentenhöhe errechnet sich aus den Entgeltpunkten x Zugangsfaktor x aktuellem Rentenwert x Rentenartfaktor.

Für Frau Müller-Lüdenscheid würde sich damit eine monatliche Altersrente von € 4,51 ergeben.

Wenn sich die Bausteine zur Berechnung in der Zukunft nicht wesentlich ändern, errechnet sich nach einer Dauer von drei Jahren und neun Monaten eine lebenslange Rente in Höhe der eigenen Aufstockung von € 16,65!

Ein vorschneller Verzicht auf die Rentenaufstockung sollte daher wirklich gut überdacht sein.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihre Silke Wolff

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