H+H Info

Das Finanzamt sponsert Ihren neuen Garten, Teil 2

von Armin Grohmann

Guten Tag,

mit unserer H + H – Info vom 01.03.12 haben wir Ihnen das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.07.11 (VI R 61/10) vorgestellt, mit dem der BFH die Welt zu Ihren Gunsten auf den Kopf gestellt hat. Was war passiert?

Für sogenannte haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Ihrem privaten Haushalt gewährt das Finanzamt bis zu € 1.200 pro Jahr Einkommensteuerersparnis. Voraussetzung: Es gibt eine Rechnung und diese wird unbar beglichen. Begünstigt ist der gesamte Lohn-Anteil, also kein Material. Bei dieser klaren Rechtslage kam ein Steuerbürger auf die Idee, dass die Neuanlage seines Gartens ebenfalls unter diese Regelung fallen müsse. Das Finanzamt war nicht einverstanden, da es sich um eine „Neubaumaßnahme“ handelte. Der BFH hat dieser Sichtweise vor knapp drei Jahren eine Abfuhr erteilt und den Steuervorteil gewährt.

Die Finanzverwaltung hat das Urteil jedoch nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet. Dies hat eine Flut von weiteren Klagen vor den Finanzgerichten ausgelöst, die nahezu alle die begehrte Steuererstattung zur Folge hatten. Und nun lenkt das Bundesfinanzministerium (BMF) ein.

Mit BMF-Schreiben vom 13.01.14 teilen die Ministerialen mit, dass nur bei „Errichtung eines Haushalts“ Neubaumaßnahmen nicht zum Steuervorteil führen. Besteht also Ihr Haushalt bereits, so sind Arbeitskosten steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt selbst für einen nachträglichen Dachgeschossausbau, und zwar auch, wenn sich dadurch die Nutz-/Wohnfläche vergrößert. Aber auch die nachträgliche Errichtung eines Carports, einer (Fertig-) Garage, eines Wintergartens, einer Terrassenüberdachung sowie für Außenanlagen wie Wege, Einzäunungen usw. ist nach § 35a Absatz 3 EStG begünstigt.

Wir meinen: Auch wenn sich die Finanzverwaltung mal wieder Zeit gelassen hat, so gilt doch: Lieber spät als nie. Und: Vielleicht ist es ja eine sinnvolle Regelung sowohl zur Steuervereinfachung als auch zur Förderung der WirtschaftJ

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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