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Das ändert sich u. a. ab 2020

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

in der aktuellen Info stelle ich Ihnen stichpunktartig vor, welche gesetzlichen Neuregelungen ab 2020 u. a. in Kraft getreten sind:

  • Der gesetzliche Mindestlohn wurde von € 9,19 auf € 9,35 pro Stunde angehoben.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung steigen bundesweit von € 4.537,50 auf € 4.687,50 im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf € 62.550 erhoben, so dass erst ab einem Monatseinkommen von € 5.212,50 ein Wechsel in die private Krankenkasse möglich ist.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen im Westen von € 6.700 auf € 6.900 und im Osten von € 6.150 auf € 6.450 im Monat.
  • Rentner dürfen sich voraussichtlich über eine Rentenerhöhung zum 01.07.20 im Westen um 3,15% und im Osten um 3,92% freuen.
  • Ab 01.01.20 erhöht sich die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II für Singles auf € 432,00 monatlich.
  • Der Grundfreibetrag wird für Ledige auf € 9.408 und bei Zusammenveranlagungen auf € 18.816 erhöht. Der Kinderfreibetrag wird um € 192 auf € 5.172 erhöht.
  • Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen erhöhen sich im Inland von € 24 auf € 28 bzw. von € 12 auf € 14.
  • Berufskraftfahrer können einen Pauschbetrag i. H. v. € 8,00 pro Arbeitstag für Übernachtungen geltend machen.
  • Der dreifache Jahresbeitrag zur Basiskranken- und Pflegeversicherung kann zukünftig in einem Jahr als Vorauszahlung steuersparend bei den Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Für E-Books, Hygiene-Produkte und Bahn-Tickets gilt ab 01.01.20 der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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