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Corona-Überbrückungshilfe II

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

heute möchten wir Ihnen Details zur Überbrückungshilfe II vorstellen:

Die Überbrückungshilfe kann für die Haupttätigkeit von Unternehmen, Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Organisationen aller Branchen in Anspruch genommen werden, sofern ein Umsatzrückgang von mindestens 50 % in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 im Vergleich zu 2019 oder in den Monaten April bis August 2020 zusammengenommen mindestens einen Umsatzrückgang von 30 % gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten verzeichnet werden kann.

Auch hier hat der Gesetzgeber wieder vorgesehen, dass die Überbrückungshilfe nur durch einen Steuerberater, einen vereidigten Buchprüfer oder einen Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden kann. Spätestens bis zum 31.12.2020 ist der Antrag zu stellen.

Die Förderhöhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den festgestellten betrieblichen Fixkosten in Abhängigkeit vom erlittenen Umsatzrückgang.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 4 Monate für den Zeitraum September bis Dezember 2020. Im Rahmen der Überbrückungshilfe II werden

  • 90% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch > 70% oder
  • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70% oder
  • 40% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%

übernommen.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt pro Monat € 50.000.

Das Land NRW hat auch für die 2. Phase die Überbrückungshilfe um die NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt. Hiermit sollen wieder die Kosten für den privaten Lebensunterhalt wie beispielsweise private Wohnkosten, Lebensmittel, Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezuschusst werden.

Sofern Sie die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe erfüllen, sind Sie auch antragsberechtigt für die NRW Überbrückungshilfe Plus. Sie erhalten dann als fiktiven Unternehmerlohn € 1.000 pro Monat für maximal 4 Monate von September bis Dezember.

Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, wenn wir überprüfen sollen, ob wir die Corona-Überbrückungshilfe für Sie beantragen können.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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