Corona-Sonderzahlung für alle Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
mit unserer H + H – Info vom 07.12.20 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung bis zu € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen können. Nach damaligen Stand bis zum 31.12.20.
Am 28.05.21 hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist bis zum 31.03.22 zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des Einkommensteuergesetzes wird übrigens im Rahmen des – hier hat sich der Gesetzgeber in seiner Namensschöpfung wieder einmal selbst übertroffen – Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes umgesetzt.
Somit können Sie jetzt weiterhin – allerdings insgesamt nur einmal – Ihren Beschäftigten bis zu € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise zukommen lassen.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Dominik Hübner
