Berechnet Ihre IHK Ihnen einen zu hohen Beitrag?
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
mit einer Grundsatz-Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2015 deutlich gemacht, dass die Industrie- und Handels-Kammern (IHK) keine unzulässige Vermögens-Bildung betreiben dürfen. Diese Entscheidung sickert seitdem durch zu den Instanz-Gerichten. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (20 K 2228/18) der IHK Düsseldorf bescheinigt, dass – zumindest für die Jahre 2014 und 2015 – ihre Beitragsbescheide falsch sind. „Die Ausgleichsrücklage wurde ins Blaue hinein festgesetzt“, bescheinigt das Verwaltungsgericht. Damit sind die Beitragsbescheide rechtswidrig.
Damit Sie in den Genuss des Nicht-Zahlens kommen, bedarf es Ihres Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid der IHK. Auch sollten Sie sich gegebenenfalls nicht vor einer entsprechenden Klage drücken. Rückendeckung gibt Ihnen der Bundesverband für freie Kammern (bffk).
Bitte unterrichten Sie uns, wenn Sie diesen Schritt gehen möchten. Danke!
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Frank Hartmann