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Begünstigte Zahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

um den besonderen Arbeitseinsatz der Beschäftigten in der Corona-Krise ein finanzielles Äquivalent anbieten zu können, hat der Finanzminister bekanntgegeben, dass Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen ihren Beschäftigten bis zu € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 auszahlen können. Hierbei muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen ist.

Im Ruhestand befindliche Ärzte/Ärztinnen und Pfleger/Pflegerinnen können für ihren Arbeitseinsatz in der Corona-Krise den steuer- und sozialversicherungsfreien Übungsleiterfreibetrag von bis zu € 2.400 im Kalenderjahr in Anspruch nehmen, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt und sie bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gesundheitsamt oder staatliches Krankenhaus) oder in einer gemeinnützigen Einrichtung beschäftigt werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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