Baukindergeld
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
ab dem 18.09.18 können sie Baukindergeld i. H. v. € 1.200 pro Kind über 10 Jahre hinweg beantragen. Hierfür müssen Sie jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Kauf oder Erwerb einer Immobilie zwischen dem 01.01.18 und 31.12.20
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens ein Kind unter 18 Jahre sein und im Haushalt der Eltern gemeldet sein, sodass der Antragsteller kindergeldberechtigt ist
- Gefördert wird nur der allererste Erwerb oder Neubau eines Hauses, das heißt der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Antrags keine weitere Immobilie besitzen
- Nur der Immobilienerwerb in Deutschland wird gefördert
- Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre ununterbrochen selbst genutzt werden
- Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Größe der Wohnfläche
- Das zu versteuernde Einkommen darf € 90.000 bei Familien mit einem Kind nicht übersteigen
- Entscheidend für das Einkommen ist der Steuerbescheid des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres. Somit dürfen die Grenzen bei Anträgen für 2018 in 2015 und 2016 nicht überschritten werden
- Für jedes weitere Kind darf das zu versteuernde Einkommen um € 15.000 höher sein. Für jedes weitere Kind gibt es ein Baukindergeld i. H. v. € 12.000
- Wird das Einkommen voraussichtlich in den Folgejahren steigen, soll die Förderung nicht versagt werden
- Ansonsten soll das Baukindergeld nur so lange gewährt werden, wie die weiteren Fördervoraussetzungen bestehen. Bei Änderungen während des 10-jährigen Begünstigungszeitraums wird die Zahlung dann ggfls. eingestellt
- Das Baukindergeld muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Der Zuschuss kann erst nach Einzug in die neue Immobilie beantragt werden, jedoch spätestens drei Monate nach Einzug
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Uwe Hübner
